Das Landgericht Kleve verurteilte einen 25-jährigen Wachtendonker gestern unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhielt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht revidierte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm damit ein im Juni 2010 ergangenes Urteil des Amtsgerichts Geldern. Dies hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten ausgesprochen. Nach Angaben des Landgerichts hatte das Amtsgericht die Strafe anders berechnet. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Quelle : rp-online.de
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