Was hat es mit der fehlenden Unterschrift und dem gerichtlichen Nachspiel auf sich?
Jens Röskens Es geht um den Jahresabschluss 2009. Herr Schuster ist Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Als solcher hat er unserer Meinung nach die gesetzliche Pflicht, den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichen. Bis jetzt hat er sich allerdings geweigert, das zu tun. In seiner Sitzung am 16. Dezember des vergangenen Jahres hat der Rat mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung rechtlich feststellen zu lassen, dass Herr Schuster nach der Gemeindeordnung zu dieser Unterschrift verpflichtet ist.
Quelle : rp-online.de
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