Dienstag, 29. März 2011

Gelderland: Auflagen für Osterfeuer

Ob ein so genanntes "Brauchtumsfeuer" genehmigt werden muss, hängt von der jeweiligen Kommune ab. Immer gilt, dass nur unbehandeltes Holz verbrannt werden darf, das vorher umgeschichtet werden muss.

Rund 70 Feuer werden in diesem Jahr zur Osterzeit in Geldern auflodern. Mit dieser Anzahl rechnet zumindest das Ordnungsamt. "Bis jetzt liegen 15 Anträge vor", sagt Stadt-Sprecher Herbert van Stephoudt. Doch noch ist Zeit genug, ein eigenes Osterfeuer zu beantragen.

Spätestens zehn Tage vor dem Termin des geplanten "Brauchtumsfeuer", so die amtliche Bezeichnung, muss in Geldern der Antrag vorliegen. Gleiche Regelung gilt für Feuer, die in der Gemeinde Kerken entzündet werden sollen.

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