Mittwoch, 11. Januar 2012

Geldern: Bewährung für Missbrauch

Das Landgericht Kleve hat einen 33-Jährigen aus Geldern wegen Missbrauch seiner Stieftochter und des Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sein Geständnis war für das Strafmaß ausschlaggebend.

Der Angeklagte, ein Bild des Jammers. Seine Körperhaltung sagt: Ich will im Boden versinken. Am liebsten wäre er gar nicht zur Verhandlung erschienen, doch der Arzt, den er pünktlich zu Prozessbeginn aufgesucht hatte, gönnte ihm diesen Ausweg nicht. "Es geht", beschied er seinem Patienten.
Und so saß Jürgen K. (33, gelernter Schlosser, zurzeit arbeitslos) dann doch tief gebeugt auf der Anklagebank des Landgerichts Kleve. Er musste sich anhören, wie Staatsanwältin Katharina Skrzypietz ihm vorwarf, seine heute 13 Jahre alte Stieftochter mehrfach missbraucht zu haben. Außerdem seien auf zwei Festplatten seines Computers zahlreiche kinderpornographische Bilder gefunden worden.
Die Verhandlung bestätigte diese Vorwürfe im wesentlichen. Der Urteilsspruch der 7. großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Henckel lautete: zwei Jahre auf Bewährung wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften. Damit blieb die Kammer unter dem, was die Staatsanwältin gefordert hatte (dreieinhalb Jahre) und auf der Linie dessen, was K.s Verteidiger Jürgen Verhoeven als angemessen erachtete.

Quelle und vollständiger Artikel bei : rp-online.de

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